Randdämmstreifen
Bei diesem Fall kam es zu Streitigkeiten zwischen zwei Eigentümern eines Zweifamilienhauses in Leipzig. Eine Wohneinheit befindet sich im Obergeschoss und eine im Untergeschoss. Der Eigentümer der unteren Wohneinheit klagte über starke Lärmbelästigung durch den im Obergeschoss wohnenden Eigentümer. Während des Ortstermins wurde bestätigt, dass eine übermäßige Lärmbelastung besteht – undzwar bereits, wenn Personen im Obergeschoss lediglich herumgingen. Als gelernter