Randdämmstreifen
Bei diesem Fall kam es zu Streitigkeiten zwischen zwei Eigentümern eines Zweifamilienhauses in Leipzig. Eine Wohneinheit befindet sich im Obergeschoss und eine im Untergeschoss. Der Eigentümer der unteren Wohneinheit klagte über starke Lärmbelästigung durch den im Obergeschoss wohnenden Eigentümer.
Während des Ortstermins wurde bestätigt, dass eine übermäßige Lärmbelastung besteht – undzwar bereits, wenn Personen im Obergeschoss lediglich herumgingen.
Als gelernter Parkett- und Bodenleger konnte die Ursache für das Problem schnell erkannt werden, da diese Problematik leider häufiger auftritt.
In der oberen Wohnung wurde ein Vinylbelag verlegt. Hier haben wir die Sockelleisten stichprobenartig entfernt und konnten feststellen, dass der Bodenleger die Ausgleichsmasse in die Randdämmstreifen hat laufen lassen. Somit ist die Estrichkonstruktion mit den Wänden verbunden, wodurch jeder Schritt auf dem Boden über die Wände in dem gesamten Haus übertragen wird. Unser Verdacht wurde damit bestätigt.
Es ist immer darauf zu achten, dass genau das nicht passiert. Die Randfugen müssen vollständig frei sein. Andernfalls kommt es zu übermäßiger Schallübertragung. Außerdem bewegt sich die Estrichplatte, wodurch es ebenfalls zu Rissen kommen kann, wenn der Estrich nicht von den Wänden abgetrennt vorliegt. Auch kann dies zu knarrenden Geräuschen oder der Ablösung von verklebten Bodenbelägen führen.
Jeder Handwerker ist verpflichtet dies einzuhalten und die Fuge zwischen Wand und Estrich zu schützen, damit diese frei bleibt. Andernfalls handelt es sich um einen gravierenden Mangel, welcher zwingend behoben werden muss. Geregekt ist dies unter anderem in der DIN 4109: Schallschutz im Hochbau.
Das ist auch bei unserem Fall in Leipzig passiert: Der Bodenleger musste alle Randdämmstreifen freilegen und hat für diese Nacharbeit 4 Arbetistage benötigt. Zudem mussten anschließend alle Sockelleisten neu montiert und die Wandbeschichtung neu gestrichen werden. Hierdurch sind der ausführenden Firma natürlich vermeidbare Zusatzkosten entstanden, welche sie selbst tragen musste. Die Eigentümer mussten für den Schaden selbstverständlich nicht aufkommen, da es sich um einen gravierenden Mangel handelte.
Wir sind für euch immer deutschlandweit unterwegs – nicht nur in Leipzig und Umgebung, sondern beispielsweise auch in Halle, Essen oder Flensburg.